Sicherheits- und Haftungspflichten für Poolbesitzer, um Unfälle zu vermeiden

28. Aug 2021

Ein Pool im eigenen Garten bringt jeder Familie Spaß und Freude. Durch die Coronapandemie entscheiden sich immer mehr Familien für einen eigenen Pool im Garten, um dem Trubel im Freibad zu entkommen. Jedoch muss man auch für den eigenen Pool Vorkehrungen treffen, um Unfälle zu vermeiden. Besonders für Kinder, die ohne Aufsicht schwimmen, kann ein Pool gefährlich werden. Wer haftet, wenn ein Unfall passiert und auf welche Pflichten muss sich jeder Poolbesitzer einstellen? In diesem Artikel widmen wir uns den rechtlichen Verpflichtungen für Poolbesitzer und Handlungsmöglichkeiten bei Unfällen im Pool.

Gibt es Gesetze für Poolbesitzer?

Es gibt keine direkten Gesetze für Poolbesitzer, aus dem Bürgerlichem Gesetzbuch ergeben sich aber allgemeine Verkehrssicherungspflichten. Diese besagen, dass man dafür sorgen muss, dass man Personen vor Schäden bewahren und Vorkehrungen treffen muss, falls man Anlagen betreibt, aus denen sich Gefahren für Dritte ergeben können. Im Grunde sagen die Verkehrssicherungspflichten lediglich aus, dass der Betreiber des Pools dafür verantwortlich ist, dass der Pool sicher ist. Dabei geht es nicht um unvorhersehbare Gefahren, da man diese ja nicht per se vermeiden kann. Jedoch muss jeder Poolbesitzer alles dafür tun, dass mögliche Gefahren vermieden werden. Falls ein Unfall passiert, müssen viele Dinge geklärt werden. Da es zu hohen Kosten für die Behandlung von Verletzungen kommen kann, kommt es oft zu rechtlichen Problemen mit der Haftpflichtversicherung.

Ein Beispiel: Sie sind dafür verantwortlich den Pool kindersicher zu machen, wenn Sie einen Pool in ihrem Garten bauen und Kinder haben oder Kinder in der Nachbarschaft leben, die den Pool mitnutzen. Der Pool muss auch nachts gesichert sein. Falls der Pool für Kinder ungeeignet ist, weil dieser zum Beispiel sehr tief ist oder eine Wellenproduktionsanlage verbaut wurde, ist der Poolbesitzer dafür zuständig, dass Kinder gar keinen Zutritt zum Pool bekommen dürfen. Da man nicht davon ausgehen kann, dass sich Kinder immer an die Regeln halten und vorsichtig spielen, muss auf die Aufsicht besonders viel Wert gelegt werden.

Generell kommt es immer auf die Art und den Nutzen des Pools an. Wenn der Pool nur von Erwachsenen genutzt wird, brauchen keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Falls Sie für einen Hotel einen Pool bauen und eine gewisse Anzahl von Badegästen im Pool haben, müssen Sie einen Bademeister stellen. Schauen Sie immer auf den Personenkreis und passen Sie die Vorkehrungsmaßnahmen auf diesen an.

Muss man bei Planschbecken auch Vorkehrungen treffen?

Für manche Menschen scheint dies überraschend zu sein, aber auch Planschbecken können für Kinder gefährlich werden! Besonders für Kleinkinder sind Planschbecken eine Gefahr, da sie in einem Planschbecken auch ertrinken können. Es ist sehr wichtig, dass die Aufsichtspflicht bei Kindern nicht verletzt wird.

Wenn Kleinkinder ertrinken, nennt man dies das „Stille Ertrinken“. Wenn Kinder planschen und ihr Mund mit Wasser in Verbindung kommt, schließt sich der Kehlkopfdeckel, dieser Reflex ist ein Kindheitsreflex und kommt deswegen auch nur bei kleinen Kindern vor. So bekommen die Kinder keine Luft mehr und ertrinken lautlos.

Wer haftet bei einem Unfall?

Lau Gesetzt Art. 58 OR Abs 1: “Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines andern Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen.” ist der Werkeigentümer haftbar. Eine Haftung ist gegeben, wenn die Anlage fehlerhaft oder die Anlage oder Unterhaltung des Pools mangelhaft war. Jeder Poolbesitzer kann sich jedoch von der Haftung befreien, falls dieser beweisen kann, dass Dritte für die Ursache des Unfalls verantwortlich sind und nicht er.

Der Poolbesitzer kann nach OR Art. 59 Abs.1 auch verklagt werden, denn es heißt: „Wer von dem Gebäude oder Werke eines andern mit Schaden bedroht ist, kann von dem Eigentümer verlangen, dass er die erforderlichen Massregeln zur Abwendung der Gefahr treffe.“

Wie kann man sich von der Werkeigentümer-Haftung befreien?

Jeder Poolbesitzer muss die nötigen Maßnahmen treffen, damit ein Pool in seiner Nutzung keine Gefahren darstellt. Wie schon genannt sind die Vorkehrungen besonders von dem Personenkreis abhängig, welcher den Pool nutzt.

Es ist auch wichtig, dass Maßnahmen getroffen werden, wenn Kinder mit dem Pool in Kontakt kommen. Das ist wichtig, um einem zweckwidrigen Gebrauch vorzubeugen. Dazu gehört beispielsweise das Spielen mit Reinigungsmitteln für den Pool oder das Klettern auf der Poolleiter.

Wie kann man vorgehen, um Unfälle und rechtliche Streits zu vermeiden?

Eine einfache Möglichkeit, um Unfälle zu verhindern ist das Abdecken des Pools. Eine Poolabdeckung schützt nicht nur vor Verschmutzungen des Poolwassers, sondern verhindert auch Unfälle. So können Kinder nicht in den Pool fallen oder ohne Aufsicht schwimmen gehen. Eine weitere Option stellt das Einzäunen des Pools dar. Wenn der Pool in einem räumlich abgeschlossenen Garten steht und Kinder nicht ohne Erlaubnis in den Pool gelangen können, müssen keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden.

Um die Sicherheit im Pool zu erhöhen, kann man ein Geländer am Pool anbringen, um den Einstieg in den Pool zu erleichtern. Bei einem Sturz kann man bei der Versicherung angeben, dass man ein Geländer zum Einstieg angebracht hat. So kann man Kosten sparen. Planen Sie den Standort ihres Pools sorgfältig und machen Sie sich Gedanken über mögliche Vorkehrungen, um ihre Badegäste nicht zu gefährden.

Was macht eine gute Poolabdeckung aus?

Eine gute Poolabdeckung sollte sich jeder Poolbesitzer für seinen Pool anschaffen. Sie gehört zur Poolausrüstung dazu und spart viel Geld und Zeit für Reparaturen oder Reinigungen der Poolanlage. Bei der Abwesenheit von Aufsichtspersonen schützt die Poolabdeckung vor Badeunfällen von Kindern oder Tieren. Eine gute Poolabdeckung muss auch in der Größe richtig passen. So darf zwischen Beckenrand und Poolabdeckung kein Abstand bestehen. Sonst könnten Gegenstände, Tiere oder auch Schmutz in diese Lücke fallen und das Wasser verschmutzen. Auch Kinder könnten unter die Poolabdeckung geraten und sich verletzen oder sogar ganz in den Pool fallen.

Eine Poolabdeckung muss reißfest und stabil sein. Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Poolabdeckung ihren Anforderungen entspricht. Bei einer Poolplane gibt es beispielsweise drastische Unterschiede für Winter- und Sommerplanen. Informieren Sie sich gut, über die verschiedenen Möglichkeiten, um ihren Pool optimal schützen zu können.

Faustregeln für die Sicherheit am Pool

Die Sicherheit im Pool ist für jeden Badegast unerlässlich. Es ist wichtig, dass alle Schwimmenden geschützt sind und der Pool sicher ist. Wenn Kinder baden, müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden. Wir haben für Sie nun die wichtigsten Regeln kurz und knapp zusammengefasst:

  1. Lassen Sie Kinder niemals unbeaufsichtigt im Pool oder Planschbecken schwimmen, selbst wenn diese schon schwimmen können.
  2. Falls der Pool regelmäßig von Kindern genutzt wird, sollte der Pool abschließbar sein, damit die Kinder nicht unbeaufsichtigt Zutritt zum Pool bekommen können.
  3. Wenn Sie mit einem Kleinkind schwimmen, sollten Sie immer in der Nähe sein und höchstens eine Armlänge Abstand einhalten. So können Sie im Notfall sofort einschreiten.
  4. Schließen Sie den Pool bei Nichtbenutzen.
  5. Wenn es rutschig am Pool wird, sollten diese Stelle gekennzeichnet werden. Außerdem sollten Sie ihre Badegäste darauf aufmerksam machen. Um Unfälle zu vermeiden, sollten Sie beim Poolbau rutschfeste Materialien verwenden.
  6. Verlassen Sie sich nicht auf Schwimmhilfen. Auch wenn ihre Kinder mit Schwimmhilfen schwimmen können, können diese abrutschen!
  7. Besuchen Sie einen erste Hilfe Kurs, so sind Sie im Notfall vorbereitet und können bei Problemen direkt einschreiten.
  8. Informieren Sie sich über die Schwimmfähigkeit ihrer Badegäste und geben Sie Informationen zu ihrem Pool. Beispielsweise ob dieser an einer Stelle tiefer wird oder ob es eine Wellenmaschine gibt.
  9. Haben Sie ein Handy oder Telefon in der Nähe des Pools, um im Notfall direkt beim Notdienst anrufen zu können.

Pools und Planschbecken können bei der falschen Nutzung oder ohne Aufsicht zur Gefahr von Kindern und Schwimmanfängern werden. Jedoch sollten Sie sich auch nicht zu viele Sorgen machen. Achten Sie auf ihre Gäste und informieren Sie sie über die Gegebenheiten des Pools. So sollte einer angenehmen Poolsaison nichts im Wege stehen.

Haben Sie Interesse an einem eigenen Pool in ihrem Garten? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter! Eine gute Beratung, wie auch fachliche Expertise können Sie sich gerne von unserem Swimmondo-Team einholen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von ihrem Traumpool und freuen uns auf ein unverbindliches Erstgespräch. Besuchen Sie auch unseren Poolkonfigurator und planen Sie ihren Traumpool mit uns. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.


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